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Touristische Vermietung (Vv) auf Gran Canaria

Ein Leitfaden zur legalen Ferienvermietung auf Gran Canaria, sie ist ohne Zweifel eine der beliebtesten Kanarischen Inseln im Atlantischen Ozean und zieht Jahr für Jahr Millionen Touristen aus der ganzen Welt in ihren Bann, welche die atemberaubende Landschaft, das milde Klima und die gastfreundliche Atmosphäre bei gleichzeitiger Urlaubsstimmung genießen möchten.

Viele Immobilieneigentümer auf der Insel erkennen das Potenzial, ihre Immobilien als Ferienhäuser (vivienda vacacional, "VV") zu vermieten. Doch wie können sie sicherstellen, dass diese Vermietungen letztlich auch legal sind? In diesem Artikel erfahren Sie vieles, was Sie über die rechtlichen Aspekte der touristischen Vermietung auf Gran Canaria wissen müssen:

1. Legale Voraussetzungen

Die Vermietung einer Immobilie als Ferienhaus oder Ferienwohnung auf Gran Canaria erfordert die Erfüllung bestimmter rechtlicher Voraussetzungen:

  • Rechtlicher Status der Immobilie: Die Immobilie muss über einen Bewohnbarkeitsnachweis (cedula de la habitabilidad) und ein Energieeffizienszertifikat (certificado de eficiencia energética) verfügen.
    Der Eigentümer kann die Immobilie auch selbst nutzen, um sie dennoch als Ferienwohnung zu vermieten. Es ist jedoch wichtig sicherzustellen, dass alle Anforderungen erfüllt werden, um möglichen Strafen vorzubeugen.
  • Zustimmung der Eigentümergemeinschaft: Falls eine Eigentümergemeinschaft existiert, dürfte diese die touristische Vermietung nur mit einer Mehrheit von mindestens 3/5 (60%) untersagen. Bestehende Vermietungen vor einem solchen eventuellen Verbot blieben jedoch weiterhin gültig, sie könnten lediglich untersagen, dass neue Wohnungen oder Bungalows in der Anlage oder dem Gebäude zu Ferienwohnungen angemeldet werden können.
  • Gemeindeverordnungen: Die Immobilie muss den geltenden Gemeindeverordnungen entsprechen und die Mindestqualitäts- und Ausstattungsanforderungen erfüllen, die von den Kanarischen Inseln festgelegt wurden:
    • Alle Ferienhäuser auf den Kanarischen Inseln müssen mit einem Innenschloss an den Eingangstüren und einem Erste-Hilfe-Kasten ausgestattet sein.
    • Jedes der vorhandenen Schlafzimmer muss mit folgendem ausgestattet sein:
      • Betten, die Einzel- oder Doppelbetten sein können und über eine unabhängige Beleuchtung verfügen
      • Vorhänge, Jalousien oder andere Mittel zum Schutz vor Licht
      • Kleiderbügel
      • Bettwäsche, einschließlich Matratzenschoner, Laken, Decke, Kissen und Bettbezug
    • Die Bäder müssen mindestens mit folgenden Einrichtungen ausgestattet sein:
      • Toilette
      • Spiegel
      • Haartrockner/Fön
      • Toilettenpapierhalter
      • Badteppich
      • Handtuchhalter, Kleiderbügel oder Aufhänger
      • Ein System, das verhindert, dass Wasser aus der Badewanne oder Duschwanne ausläuft
      • Badetuch (1 pro Gast), Handtuch (1 pro Gast)
    • Die Küchen in Ferienhäusern müssen über die folgende Mindestausstattung verfügen:
      • Backofen oder Mikrowelle
      • Kaffeemaschine
      • Geschirr, Besteck und Glaswaren
      • Küchenutensilien wie Geschirrtücher und Servietten
      • Reinigungsutensilien
      • Bügeleisen und Bügelbrett
         
  • Lizenz: Eine Lizenz von der Autonomen Gemeinschaft der Kanarischen Inseln ist erforderlich, um die Immobilie legal touristisch zu vermieten.

2. Weitere Schritte

  • Anmeldung beim Finanzamt: Die Aktivität muss beim Finanzamt angemeldet werden, und entsprechende Steuererklärungen müssen regelmäßig, einmal im Quartal eingereicht werden.
  • Anmeldung bei der Nationalen Polizei: Die persönlichen Daten aller Gäste müssen bei der Nationalen Polizei (Policía Nacional) gemeldet werden, was in der Regel über eine Webseite erfolgt.
  • Kennzeichnung: Es muss ein Schild sichtbar angebracht werden, das auf die Ferienvermietung hinweist, es sei denn, die Eigentümergemeinschaft verbietet dieses. Es handelt sich um ein rotes oder oranges Schild „Vv“ mit der Lizenznummer, ähnlich wie hier im Vorschaubild zu sehen.
  • Beschwerdeformulare und Kontaktdaten: Beschwerdeformulare müssen den Mietern bei Nachfrage zur Verfügung gestellt werden, das Vorhandensein von Beschwerdeformularen (hojas de reclamaciónes) muss mit einem Schild angekündigt sein und die Kontaktdaten einer verantwortlichen Person müssen den Mietern und der Polizei mitgeteilt werden.

    Den Gästen muss  eine Telefonnummer für eventuelle Rückfragen und Zwischenfälle zur Verfügung gestellt werden, die mindestens von 8:00 bis 20:00 Uhr besetzt und entsprechend beschildert sein muss.

Außerdem müssen die Telefonnummern und Adressen von Notfall- und Gesundheitsdiensten, wie Polizei, Feuerwehr oder Krankenhausnotruf, angegeben werden. Alle diese Nummern müssen deutlich auf einem Informationsschild angegeben werden, das zumindest in Spanisch und Englisch verfasst sein muss.

  • Mietverträge: Die Mietverträge müssen mindestens in Spanisch und Englisch verfasst sein (anstelle von Englisch kann es auch die Sprache des Touristen sein) und Informationen wie die maximale Anzahl der Gäste, Öffnungszeiten und den zu zahlenden Preis (einschließlich IGIC, der Umsatzsteuer auf den Kanaren) enthalten. Die VV-Lizenznummer muss in jeder Anzeige angegeben werden.
  • Haftpflichtversicherung: Eine Haftpflichtversicherung ist erforderlich, da normale Hausratsversicherungen nicht ausreichen.

Es ist wichtig zu beachten, dass illegale Vermietungen und Verstöße gegen die Vorschriften streng bestraft werden.

Es ist erwähnenswert, dass touristische Vermietungen nicht nur in Wohngebieten, sondern auch auf Ackerland möglich sind, wenn es sich um ein Gebiet handelt, das sich tatsächlich zu einem Mischgebiet mit Wohnnutzung und subsidiärer Landwirtschaft entwickelt hat. Die rechtlichen Regelungen zur touristischen Vermietung auf den Kanarischen Inseln haben sich im Laufe der Zeit geändert, und es ist ratsam, die aktuellen Gesetze und Verordnungen zu überprüfen.

Insgesamt dient die Regulierung der touristischen Vermietung dazu, eine faire Konkurrenz zum Hotelgewerbe zu gewährleisten und die Rechte der Immobilieneigentümer sowie die Qualität der Dienstleistungen für Touristen zu schützen.

Wenn Sie beabsichtigen, Ihre Immobilie auf Gran Canaria touristisch zu vermieten, ist es ratsam, sich professionelle Hilfe zu nehmen, um sicherzustellen, dass Sie alle rechtlichen Anforderungen erfüllen und Ihre Vermietung reibungslos und legal verläuft. Bei der Anmeldung sind z.B. Anwaltskanzlein, Steuerbüros oder Gestorías behilflich. Die bloße Beantragung der Lizenz kostet zwischen 350 € - 400 €. Erkundigen Sie sich besser im Vorfeld über die zu erwartenden Honorare.

Ich hoffe, dieser Blogeintrag hat Ihnen in irgendeiner Form weitergeholfen.

Viele Grüße von Gran Canaria,

Kai Derichs

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