Aktuelles von der Insel

In unserem Blog informieren wir Sie über aktuelle Themen auf Gran Canaria.

Immobilie verkaufen auf Gran Canaria

Sie sind Eigentümer einer Immobilie oder eines Grundstückes auf Gran Canaria und an dem Verkauf dieser Liegenschaft interessiert? So könnte dieser Blogeintrag für Sie von Interesse sein. In den vergangenen Jahren und Jahrzehnten sind die Immobilienpreise auf Gran Canaria kontinuierlich angestiegen, sodass sehr häufig mit ordentlichen Gewinnen verkauft werden konnte.

Leider ist der jeweilige Verkaufspreis in der Regel nicht mit dem Netto-Reingewinn gleichzusetzen, denn es fallen fast immer noch Gebühren, Steuern und Honorare an, auf welche ich noch etwas genauer eingehen werde. Sollten Sie als Kaufinteressent diesen Blogeintrag lesen, möchte ich darüber informieren, dass auch für die Käuferseite zusätzliche Kaufnebenkosten anfallen, detaillierte Informationen dazu finden Sie auf dieser Webseite in der Rubrik „Informationen für Käufer“.
Bleiben wir heute jedoch gerne beim Thema Immobilienverkauf.

Auf was sollten Sie als Verkäufer/in beim Verkauf der Immobilie achten?

Überprüfen Sie ob das Grundstück, Haus oder die zu verkaufende Wohnung rechtmäßig und vollständig auf Ihren Namen im Grundbuchamt (Registro de la Propiedad) eingetragen ist. Hierbei sind wir Ihnen gerne behilflich, wir verfügen über einen direkten Onlinezugang zum Grundbuchamt und erhalten in der Regel innerhalb von 24-48 h einen aktuellen Grundbuchauszug (nota simple oder nota informativa). Gerne schauen Sie auch in die notarielle Kaufurkunde (escritura pública) welche Sie beim damaligen Kauf erhalten haben.

Versuchen Sie einen guten Zeitpunkt zur Veräußerung zu finden, auf Gran Canaria ist in der Wintersaison die Nachfrage erfahrungsgemäß etwas größer als in der Sommersaison. Wobei es über das gesamte Jahr hinweg Möglichkeiten gibt einen potenziellen Käufer zu finden.

Zum notariellen Verkaufstermin müssen wichtige Unterlagen vorgelegt und organisiert werden – unter anderem ein Zertifikat über Schuldenfreiheit von der Gemeinde, wo sich die entsprechende Immobilie befindet.

Es ist für die Käuferseite natürlich wichtig Schulden-/lastenfrei zu erwerben, sollte sich das Verkaufsobjekt in einer Wohngemeinschaft befinden, wird auch ein Zertifikat über Schuldenfreiheit (certificado no deudor) von der Hausgemeinschaft (comunidad) benötigt.
Wichtig ist auch das Energieeffizienzertifikat, dieses ist obligatorisch und notwendig. Sollten Sie bereits eines vom damaligen Kauf haben, hat dieses eine Gültigkeit von 10 Jahren. Die Kosten für die Erstellung eines Energiezertifikat für ein Apartment mit rund 50 qm liegt z.B. bei ca. 90€. Gerne stehen wir Ihnen von Sun World Immobilien bei der Organisation der entsprechenden Dokumente und weiteren Informationen zur Verfügung.

Ganz wichtig: vergessen Sie bitte nicht einen gültigen Personalausweis oder Reisepass zum Notartermin mitzubringen, das Dokument darf nicht abgelaufen sein. Sollten Sie noch keine NIE-Nummer haben (welche im Prinzip jeder Eigentümer besitzt), ist diese erforderlich und kann bei der Polizeidirektion oder bei einem spanischen Konsulat beantragt werden.

Verkaufsvollmacht, gelegentlich können oder wollen Verkäufer nicht persönlich beim Notariat erscheinen, so gäbe es die Möglichkeit eine notarielle Verkaufsvollmacht zu erteilen. Diese kann man einer natürlichen oder einer juristischen Person erteilen. Sollte sie z.B. bei einem in Deutschland, Österreich oder der Schweiz ansässigen Notar die Vollmacht vergeben, achten Sie bitte darauf, dass sie mit einer internationalen Apostille (z.B. erhältlich beim Landgericht) versehen wird. Denn ohne diese Apostille ist diese Vollmacht auf Gran Canaria nicht gültig, weiterhin ist diese Verkaufsvollmacht auf Spanisch zu übersetzen. Mein Rat, sollten Sie auf Gran Canaria sein, erteilen Sie die Verkaufsvollmacht direkt bei einem Notar auf der Insel. Somit wäre keine Apostille oder Übersetzung notwendig, die Kosten liegen bei rund 100€.
Die folgenden drei Notariate befinden sich in Playa del Inglés: Frau Blanca Fatima Varela Barja, Herr Valentín Concejo Arranz sowie Herr Jose Cháfer Rudilla. In allen Notariaten wird Deutsch gesprochen.

Steuern beim Verkauf einer Immobilie auf Gran Canaria

Ein eher unangenehmes aber wichtiges Thema. Einige Eigentümer sind der Meinung, dass wenn man eine Immobilie 10 Jahre in Besitz hat, keine Steuern mehr beim Verkauf anfallen. Da muss ich Sie leider enttäuschen, denn der spanische Staat sieht das tatsächlich anders. Beim Verkauf sind in der Regel zwei Steuern zu bezahlen, einerseits die Gewinnsteuer und die Plusvalía (Wertzuwachssteuer). Die Gewinnsteuer wird fällig auf die Differenz damaliger Kaufpreis zum heutigen Verkaufspreis. Sollten Sie keinen Gewinn gemacht haben, fällt hier auch keine Gewinnsteuer an, bzw. die 3% Steuervorauszahlung werden Ihnen erstattet. Sollten Sie jetzt denken, was für 3%? erkläre ich es gerne etwas ausführlicher. Bei ausländischen Verkäufern ohne Hauptwohnsitz in Spanien müssen von der Käuferseite beim Notartermin 3% vom Kaufpreis einbehalten und an das spanische Finanzamt abgeführt werden. Dies ist gesetzlich geregelt und die Notariate achten auf den Einbehalt. Bei steuerlich ansässigen Residenten auf Gran Canaria oder bei Einheimischen ist diese Steuervorauszahlung nicht vorgeschrieben.

Zur Plusvalía (Wertzuwachsteuer): sie ist eine recht umstrittene Steuer, es ist gerichtlich entschieden, dass die Berechnung der Steuer eine neue Grundlage erhalten muss. Derzeit sind die Gemeinden dabei hier nachzubessern. Juristen sind sich hier einig, sie wird nicht abgeschafft werden und erhalten bleiben. Denn bei Abschaffung würden den spanischen Gemeinden rund 5 Milliarden Euro jährlich verloren gehen und das können sie sich nicht leisten.

Sollten Sie Ihren Hauptwohnsitz auf Gran Canaria haben, sind die Steuersätze auf den Gewinn wie folgt:

19% bei einem Nettogewinn bis 6.000€

21 % zwischen 6.000-50.000€

23% zwischen 50.000-200.000€

26% ab 200.000€
 

Möchten auch Sie von unserer langjährigen Erfahrung sowie dem gut ausgebauten nationalen und internationalen Netzwerk von Sun World Immobilien für den Verkauf Ihrer Immobilie profitieren wollen, kontaktieren Sie uns bitte. Eine angenehme, ordentliche und zielorientierte Zusammenarbeit ist uns sehr wichtig.

Wie könnte der Ablauf sowie die Vorbereitung zum Immobilienverkauf aussehen?

Nachdem Sie uns freundlicherweise telefonisch, via E-Mail, WhatsApp, Facebook etc. kontaktiert haben, stimmen wir gerne einen persönlichen Termin, entweder in unserem Büro oder direkt im zu verkaufenden Objekt ab.

Wir erklären Ihnen die anstehenden Abläufe, die vielfältigen Präsentationsmöglichkeiten in diversen Portalen, Webseiten, Schaufenster, sowie die Vernetzung unseres Immobilienbüros auf Gran Canaria, national und international. Weiterhin erläutern wir Ihnen mögliche Steuern, Kosten und unser Honorar, welches wir Ihnen bei Verkaufserfolg in Rechnung stellen würden. Fast immer findet eine Reservierung mit Anzahlung (in der Regel 10% vom Kaufpreis) nach Kaufzusage Anwendung. Hierzu wird ein Reservierungsvertrag / Kaufoptionsvertrag vorbereitet, welcher die Zeit bis zum Notartermin überbrücken soll, auch diesen Punkt erklären wir Ihnen ausführlich.

Letztlich geht es darum zeitnah und zu den entsprechenden Konditionen einen adäquaten Käufer zu finden. Sollte dies in einer Kooperation mit einem anderen Immobilienbüro gelingen, teilen wir auch gerne unser Maklerhonorar. Denn der Verkaufserfolg steht für uns an erster Stelle, wie in jedem Business leben auch wir von Weiterempfehlungen, jeder zufriedene und dankbarer Kunde motiviert zusätzlich.

„Der erste Eindruck hat keine zweite Chance“, dieser Satz klingt sicher so manch einem im Ohr, genau deshalb möchten wir Ihre Immobilie auch ansprechend präsentieren. Wir geben Ihnen Tipps zur Gestaltung und sorgen für ansprechendes Präsentationmaterial wie Fotos etc. Sie sagen uns was Sie sich wünschen und wir passen uns an. Wir bringen gerne und jederzeit unsere Erfahrungen ein und suchen (auf Wunsch mit Ihnen gemeinsam) nach der erfolgreichsten Veräußerungs-Strategie.

Selbstverständlich ist es wichtig, sich an den marktüblichen Immobilienpreisen der jeweiligen Region zu orientieren. Bezüglich Kaufpreiskalkulation stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Ein Immobilienverkauf ist Vertrauenssache, sollten Sie uns noch nicht kennengelernt haben, kontaktieren Sie uns jederzeit. Wir arbeiten mit zuverlässigen, deutschsprachigen Notariaten, Steuerbüros und diversen Dienstleistern zusammen.

Sun World Immobilien wünscht Ihnen ein gesundes, neues Jahr 2022.

Kanarische Grüße bei 24 Grad von Gran Canaria,

Kai Derichs

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